Highlights der Dezember-Auktion (II): Odyssee eines Bildes von Eglon van der Neer

Highlight bei den Altmeistern ist eine in  Öl auf Kupfer gemalte Maria Magdalena aus der Hand des Niederländlichen Malers Eglon van der Neer (1636 – 1703). Kunsthistorisch interessant ist das Bild gleich in mehrfacher Hinsicht.

Eintauchen in den Kunstmarkt des 17. Jahrhunderts

Zum einen wirft das auf 4.000 Euro taxierte Bild ein Schlaglicht auf die mit den politischen Umständen seiner Zeit unmittelbar verquickte Biographie seines Urhebers, des niederländischen Malers Eglon van der Neer (1636- 1703): Geboren in Amsterdam, lebte er zunächst dort und in der zweiten großen Stadt Hollands, Den Haag.

Zweifacher Hofmaler

Um 1682 zog er weiter nach Brüssel, in den spanisch besetzten Teil der damaligen Niederlande, wo er ein gutes Verhältnis mit dem spanischen Gouverneur aufbaute und neben repräsentativen Porträts auch verstärkt katholische Motive wie etwa Heiligendarstellungen malte. 1687 wurde er zum Hofmaler des spanischen Königs Karl II. ernannt. 1697 zog van der Neer weiter nach Düsseldorf, seit 1693 Hauptresidenz der Kurpfalz, und wurde ein Jahr später auch vom dort regierenden Kurfürsten zum Hofmaler ernannt.

In Besitz des Hochadels

Die von Eglon van der Neer ausgeführte Kupfertafel mit der minutiösen Darstellung der bußfertigen Maria Magdalena befand sich lange Zeit in Besitz des Adelshauses Hannover und wurde ab 1905 mehrfach in Ausstellungen gezeigt. Der zweite, historisch besonders interessante Abschnitt ihrer Geschichte beginnt im April 1926, als das Bild in Berlin versteigert und vom Großvater des heutigen Besitzers erworben wurde. Die Wirren des Zweiten Weltkriegs überstand das kostbare Objekt völlig unbeschadet im Osten Deutschlands.

In der DDR enteignet

Schon wenige Monate nach Kriegsende aber begannen die dortigen Machthaber in der sowjetischen Besatzungszone, systematisch Privatbesitz zu enteignen. Zunächst erstreckten sich derlei Maßnahmen vor allem auf industrielle Fertigungsanlagen und auf Grundbesitz. Ab Anfang der 1950er Jahre ging der noch junge sozialistische Staat jedoch auch gegen lange Zeit nicht geöffnete Bankschließfächer vor. Später dann wurden, unter dem Vorwand möglichen Kunsthandels mit dem Westen und der Erhebung immenser Steuersummen auch Kunstsammler gezielt enteignet. Im Zuge dieser „zweiten Enteignungswelle“ kam das vorliegene kleinformatige Gemälde in staatlichen Besitz und wurde 1952 Bestandteil der Kunstsammlungen Gera. 2003 wurde das Gemälde an die Nachkommen des einstigen Besitzers restituiert.

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